Ausstellungsstücke im Fokus

Das Tragen eines Dolches als Recht des freien Mannes

Das Tragen eines Dolches als Recht des freien Mannes

Das Mitführen von Waffen galt seit jeher als Recht eines jeden freien Mannes, Dolche ermöglichten dies auch an Orten, an denen das öffentliche Tragen von Schwertern verboten war. Ein einprägsames Beispiel dafür liefert Götz von Berlichingen (1480-1562) in seiner Autobiographie. Götz weilte im Jahre 1497 als Page am Ansbacher Hof des Markgrafen Friedrich von Brandenburg, der im Jahre 1497 Sophie von Polen, eine Schwester der Landshuter Braut von 1475, geheiratet hatte. Götz kam dort eines Tages neben einem Polen aus dem Gefolge der Markgräfin zu sitzen. Der junge Reichsritter brachte mit seiner weit ausladenden Kleidung im Aufstehen dem wohl eher eitlen Gesellen sein mit Eiern gepicht(es) Haar derartig durcheinander, dass dieser über den ungehobelten Jüngling außerordentlich in Rage geriet, und mit einem Brotmesser nach ihm stach. Götz, nie um eine passende Antwort verlegen, hatte sofort seinen kurtzenn tegenn zur Hand, und versetzte seinem Kontrahenten einen ordentlichen Hieb auf den Kopf. Diese Tat brachte Götz dank der Intervention eines der Markgrafensöhne lediglich eine viertelstündige Turmhaft ein.

 
 
Rennzeug
Rossstirn Coburg
Gundelfingen Tartsche
Talhofer Ingolstadt
Harnischmuster Theuerdank

Dolch
1. Hälfte 15. Jahrhundert
Ingolstadt, Bayerisches Armeemuseum, Foto Christian Stoye, Inv.-Nr. A 3575